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Sachpfändung durch Kindesunterhalt
#14
Keiner pfändet etwas, das nicht dir gehört. Dein Problem ist der Nachweis, dass es nicht dein Eigentum ist. Dass als Blockade ein Zettel ausreicht, auf dem etwas steht wie "Hiermit verkaufe ich, Erwin Lindemann, den PeTseh "Game Power Station XL overkill" mit der Seriennummer 888666 an Frau Erna Lindemann für 2222 EUR, Geld in bar erhalten", glaubt wohl keiner ernsthaft. 120 fahren mit Pedalantrieb? Entweder Motor oder langsamer. Beides geht nicht.

Wer höllenmässig viel Angst hat, sorgt für eindeutige Kaufnachweise. Neukauf, Fälschung, Wäsche, was auch immer. Wer weniger Angst hat, lässt sich den GV erst mal ankündigen. Was meistens sowieso nicht passiert, erstens sind die überlastet, zweitens ist wie schon mehrfach gesagt Sachpfändung eh kein Thema mehr und die kommen gar nicht sondern probierens über Arbeitgeber und Konto, drittens werden die tollsten Geräte der Unterhaltungselektronik so schnell alt und billig dass sich keiner mehr danach umdreht (bei Neukäufen sollte man allerdings das Hirn einschalten und für eindeutige Rechnungen sorgen), viertens läuft heute Dank gesetzlicher Änderungen alles sofort auf die Vermögensauskunft zu ohne vorherige Sachpfändungsversuche.
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RE: Sachpfändung durch Kindesunterhalt - von p__ - 26-03-2017, 14:59

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