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Sachpfändung durch Kindesunterhalt
#2
Alte Hardware wird der nicht wollen. Der Mini-Multimedia-PC gehört dem Vermieter, der PC gehört deiner Frau, also gibts da nichts mitzunehmen. Bei allen Anschaffungen Kaufnachweise aufbewahren, die beweisen dass nicht du sondern ein Anderer gekauft hast.

Sachpfändungen sind schon seit Jahren praktisch am Ende. Kein Gerichtsvollzieher will sich noch mit Gerümpel herumschlagen. Und kein Schuldner fährt mit einem neuen Porsche rum, der ihm offiziell gehört oder hat eine Goldmünzensammlung im Schrank. Sachpfändungen haben absoluten Seltenheitswert.
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RE: Sachpfändung durch Kindesunterhalt - von p__ - 26-03-2017, 11:04

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