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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#26
So, (hoffentlich letztes) Update:

Das JA ist auf meine Bedingung nach einem zeitlich begrenzten Titel nicht eingegangen, worauf ich mich geweigert habe, die Änderung (= ziemlich heftige Erhöhung des KUs) des Titels zu akzeptieren.

Zudem habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um die Berechnung des JAs überprüfen zu lassen.

Da das Kind mittlerweile 18 geworden ist, hat mein RA vom JA den Nachweis verlangt hat, daß es vom Kind zur Vertretung beauftragt wurde.

Es kam jedoch nichts und so bin ich endlich, endlich diese absolut widerliche JA-Mitarbeiterin los!

Aktuell zahle ich den KU nach dem bisherigen Titel an das Kind, da das Kind noch zur Schule geht.

Und die Moral von der Geschicht:

Laß Dich vom Jugendamt einschüchtern nicht!

Tongue

Simon II
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von Simon ii - 22-05-2017, 16:10

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