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Schulgeld Waldorfschule
#3
Ist der Unterhalt überhaupt richtig berechnet? Wenn du für die Minderjährigen nur den Mindestunterhalt zahlst, kannst du doch unmöglich für die wesentlich rangniedrigere Volljährige noch Unterhalt zahlen. Die kriegt erst was, wenn das Geld für die Minderjährigen ausgegeben ist und auch nur, wenn der höhere Selbstbehalt nicht greift.

Und damit wäre auch der Mehrbedarf fürs Schuldgeld passe. Das Ergebnis ist freilich, dass keiner von euch bezahlen kann. Wenn ihr euch trotzdem das Schulged aus den Rippen schneiden wollt, müsst ihr das unter euch ausmachen. Bei annähernd gleich verfügbaren Geldern (d.h. NACH Abzug des laufenden Unterhalts) wäre die Lösung, dass jeder die Hälfte zahlt angemessen und am stressfreiesten.

Also erst mal die Zahlen richtigstellen: Wird derzeit korrekt Unterhalt bezahlt? Nein? Ausrechnen, was richtig ist. Was verdient die Mutter? Nachweisen lassen.
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Nachrichten in diesem Thema
Schulgeld Waldorfschule - von StefanN - 02-03-2017, 01:16
Schulgeld Waldorfschule - von CheGuevara - 02-03-2017, 02:48
RE: Schulgeld Waldorfschule - von p__ - 02-03-2017, 10:11

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