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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht?
#7
Sie hat also sofort einen Gerichtsantrag gestellt, ohne dich zur Anerkennung des Vaterschaft aufzufordern? Das bedeutet, dass

- der Antrag möglicherweise überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis hat, denn sie hat vorher nicht einmal gefragt, ob du die Vaterschaft freiwillig anerkennst.
- sie hat keine Beistandschaft im Jugendamt eingerichtet, sondern handelt selbst. Ungewöhnlich, dann zahlt sie auch selbst oder hat ihrerseits Verfahrenskostenhilfe beantragt. Irgendwas stimmt da nicht, kann es sein, dass gar kein Gerichtsantrag gestellt wurde, sondern nur ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für sie, zu dem du jetzt Stellung nehmen sollst?

Versuche, exakt mit den Begriffen zu bleiben. Es mag auf den ersten Blick nach Korinthenkackerei aussehen, ist aber wichtig um zu verstehen, was überhaupt abläuft.

Chancen auf Informationen über das Kind erhälst du frühestens nach Anerkennung der Vaterschaft. Betreuungsunterhalt an Mutter kannst du getrost vergessen und somit es auch völlig egal, was die Mutter macht, das ist  allein ihr Problem.

Mit den 135.- war vielleicht der Unterhaltsvorschuss für das Kind gemeint, den sie erhält. Der beträgt jetzt 150 EUR bis 5 Jahre. Aber sie hat eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Vaterschaft. Das kommt mir sehr komisch vor, da hätte das Jugendamt schon viel früher auf dich zukommen müssen. Kann es sein, dass erst ein Anderer die Vaterschaft anerkannt hat, der gar nicht Vater war und später dann der Vaterschaft widersprochen hat? Ich kann es nur vermuten aufgrund der spärlichen Informationen.

Wie stehst du denn mit der Dame? Kannst du da einfach mal hinschreiben?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? - von p__ - 01-03-2017, 19:12

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