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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht?
#4
(01-03-2017, 16:47)Markus Müller schrieb: 1. Ob ich der Vater bin weiß ich nicht ...

Somit muss dies erstmal geklärt werden. Wenn Du Dir 100% sicher wärst, DANN, aber nur dann könntest Du beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung "freiwillig" machen. Ab diesen Zeitpunkt wärst Du "stolzer ZahlVater"
Wenn Du Dir nicht sicher bist, DANN: kannst Du Sagen: wäre möglich, aber sche... drauf, interesiert mich nicht-->
Dann würde das von einem Gericht ggf. angeordnet werden. Die Kosten würden dann auf Dich fallen, WENN Du der Biologische Vater wärst oder, Dir passiert nix, wenn es sich nach dem Test herausstellt, dass Du NICHT der Biologische Vater bist.

4. Wenn die sich erst Jahre später meldet ... habe ich überhaupt Anspruch drauf rauszufinden was da geschehen ist...
Moralisch : vielleicht
Rechtlich: Nur wenn ex es Dir mitteilt und das so möchte
auf dem Papier: §1686 BGB (schöne worte, aber nur wenn ex es möchte oder Du es sofort Durchziehst mit Umgang und alles auf einmal)....
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RE: Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? - von fragender - 01-03-2017, 17:33

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