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Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht?
#3
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Danke für deine aufmunternden Worte Big Grin Big Grin

1. Ob ich der Vater bin weiß ich nicht und man sollte da auch nicht daran glauben, nur weil eine Frau es sagt. Ohne in Details zu gehen aber es kann gut sein, dass da noch andere Kandidaten in Frage kommen.

2. Das mit den 135€ Unterhalt, woher kommt diese Zahl? Ich habs mal gegoogelt und da kamen nur lauter Ergebnisse zu BMW 135i Coupe - kein Witz, ist aber trotzdem lustig

3. Puh..also ich mache kein Gehemniss draus aber ich bekomme 812€ im Monat vom Amt, wovon ich Miete, Strom, Essen etc bezahlen muss

4. Wenn die sich erst Jahre später meldet kannst Du sicher gehen dass ihr Plan" nicht aufgegangen ist Big Grin  - habe ich überhaupt Anspruch drauf rauszufinden was da geschehen ist? Mir fehlt ja die komplette Geschichte/ Werdegang des Kindes.

Du sagst: "ohne Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltspflicht" - was meinst du damit? Das ist doch genau das Ding, dass ich ja verpflichtet bin den zu machen.
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RE: Vaterschaftsfeststellung immer über Gericht? - von Markus Müller - 01-03-2017, 16:47

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