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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#13
Ich war mit der Mutter nie zusammen. Werde die Vaterschaft auch anfechten nach BGB 1600. Also soll ich den Unterhaltsvorschuss von 150 Euro komplett bezahlen.....auch wenn ich möglicherweise unter dem Selbstbehalt für das Jahr 2017 bin. Für das Jahr 2017 kann ich das noch nicht abschätzen.

Also die Entscheidende Frage ist: Soll ich den Kindesunterhaltvorschuss von 150 Euro auch bezahlen, wenn ich unter dem Selbstbehalt Einkommen erzielt habe? (Kumuliert auf 3 Jahre Selbstständigkeit wird das der Fall sein). Auch wenn ich 2016 vermutlich 16.000 verdient habe? Im Durchschnitt werde ich weniger als der Selbstbehalt verdient haben. Oder soll ich in diesem Fall nur einen Teil bezahlen? Am liebsten würde ich Leutnant Dino fragen ....Euer Charlie
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RE: Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? - von Charlie - 23-02-2017, 23:53

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