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Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ???
#11
Also ich habe mehrere Baustellen:
1. Jobcenter der die Mutter unterhalten hat von 2013 bis 2015 ca. 4700 Euro (Das Geld wollen Sie rückwirkend zurück)
2. Jugendamt bisher 145 Euro ab 1.1.2017 150 Euro Mindestunterhaltvorschuss
3. Jugendamt Beistandschaft ( ist komischer weise das gleiche Jugendamt) setzt den Betrag ohne Prüfung geschätzt auf ca. 245 Euro fest. Fordert gleichzeitig um Einkommensnachweise. Geburt war 2013.
4. 2012 hohe Verluste
4a. 2013 hohe Verluste (selbstständig wird wohl auf 3 Jahr Durchschnitt berechnet
5. 2014 hohe Verluste dto. (bis dato 40.000 Verlustvortrag)
6. 2015 voraussichtlich 16.000 Euro Estg aber wenn der Durchschnitt angewendet wird.......noch kein Steuerbescheid vorhanden
7. 2016 voraussichtlich 16.000 Euro Estg nur meine eigene Berechnung.
8. Estg wird 0 Euro für 2015 und 2016 betragen weil ich den Verlustvortrag aufbrauche.....das wird aber egal sein.....Einkommen ist Einkommen.

Hilft das Euch für ein besseres Bild weiter? Euer Charlie

Aktuell geht es darum ob ich den KU von 150 Euro ab jetzt bezahlen soll? Das ist denke ich das wichtigste Frage? Oder nur ein Teilbetrag? Statt 150 nur 50 oder 75 Euro? Was sind die Vorteile oder die Nachteile? Also ich will keine private Insolvenz! Ich will auch unnötige Kosten für Titel vermeiden. Bzw. welche gerichtlichen Kosten würden entstehen? Euer Charlie
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RE: Unterhaltsvorschuss nach UVG 145 Euro ??? - von Charlie - 23-02-2017, 19:48

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