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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#15
(08-08-2017, 09:51)p__ schrieb: Möglichkeiten würde es viele geben, aber fehlende Bindungstoleranz erkennen die Juristen nicht als das an, was es ist: starke Kindeswohlgefährdung. Das denke ich mir auch nicht aus, sondern ist erwiesen, siehe z.B. die Kimiss-Studie.

Die KiMiss-Studie ist politisch nicht gewollt. Es gibt national wie international keine Studie mit vergleichbar fundiertem Design und soliden Ergebnissen. Obwohl in Deutschland jeder Unsinn finanziert (ich sag bloß Gender Studies), hat es das KiMiss-Projekt finanziell sehr schwierig. Unsere Entscheidungsträger interessiert das nämlich nicht.
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RE: Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von Pfanne - 08-08-2017, 10:02

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