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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#9
Die haben dich verarscht. Es gibt kein Gericht ohne Rechtspfleger. Die machen meistens auch die Kostenberechnungen. Oder lassens einen Assistenten machen und unterschreiben nur. Direkt zum Rechtspfleger wirst du selten durchgelassen, aber die nächstniederen Chargen in seinem Büro lassen sich eher zu Erklärungen herab. Am Gericht wird man immer erst abgewimmelt. Juristen haben nie Lust, ihren selbstproduzierten Mist zu erklären, das sollen andere machen gegen Extrageld. Zweimal kassieren können sie alle gut.

Man sollte sich allerdings vorher genau überlegeben, was und wie man fragen will. Bei unspezifischen Fragen wie "Erklären sie mir mal die Kostennote" wirst du auf den Anwalt verwiesen. Den du ja nicht mehr hast oder der für sowas nie Zeit hat. Nichts gegen dich, aber deine Formulierungen oben waren immer mehrdeutig, mit zu wenig Kontext und sprachlich schlecht zu verstehen. Die Hilfe eines Dritten vor Ort wäre da schon sinnvoll.

Die Eilbedürftigkeit eines Antrags erzeugt keinen neuen Antrag. Aber der genaue Stand deines Verfahrens ist immer noch unklar. Hast du den ganzen Schriftverkehr vorliegen oder liegt da noch was beim Ex-Anwalt?
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RE: Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von p__ - 14-02-2017, 09:27

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