Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#5
Oh! Das bringt mich schon Mal ein Stückchen weiter. Und sorry, Du hast Recht, ein Gerichtstermin ist nicht gleich ein Verfahren. Ich meinte natürlich ein Gerichtstermin, eine Verhandlung.
Ok, ich verstehe es dann so, dass wenn man die VKH für ein Verfahren genehmigt gekriegt hat, diese dann gilt bis das Verfahren abgeschlossen ist. Was ja auch Sinn machen würde.

Das verwirrt mich nur etwas, dass ich dann aber schon 2 Schreiben über die Verfahrenskosten vorliegen habe.
Sollte man dagegen Einspruch einlegen? Nicht dass es dann heißt, oh jetzt ist zu spät, die addieren sich auf.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von EinVater - 14-02-2017, 00:27

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km wuerzig 55 34.803 27-05-2020, 18:52
Letzter Beitrag: wuerzig
  Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? fragender 11 7.268 28-07-2018, 21:49
Letzter Beitrag: Nappo
  Gegenstandswert Umgang Gericht EinVater 0 1.902 14-02-2017, 16:03
Letzter Beitrag: EinVater
  Umgang: Erst JA oder direkt Gericht? ep2007 70 68.698 03-07-2011, 22:55
Letzter Beitrag: 'c'

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste