14-02-2017, 00:27
Oh! Das bringt mich schon Mal ein Stückchen weiter. Und sorry, Du hast Recht, ein Gerichtstermin ist nicht gleich ein Verfahren. Ich meinte natürlich ein Gerichtstermin, eine Verhandlung.
Ok, ich verstehe es dann so, dass wenn man die VKH für ein Verfahren genehmigt gekriegt hat, diese dann gilt bis das Verfahren abgeschlossen ist. Was ja auch Sinn machen würde.
Das verwirrt mich nur etwas, dass ich dann aber schon 2 Schreiben über die Verfahrenskosten vorliegen habe.
Sollte man dagegen Einspruch einlegen? Nicht dass es dann heißt, oh jetzt ist zu spät, die addieren sich auf.
Ok, ich verstehe es dann so, dass wenn man die VKH für ein Verfahren genehmigt gekriegt hat, diese dann gilt bis das Verfahren abgeschlossen ist. Was ja auch Sinn machen würde.
Das verwirrt mich nur etwas, dass ich dann aber schon 2 Schreiben über die Verfahrenskosten vorliegen habe.
Sollte man dagegen Einspruch einlegen? Nicht dass es dann heißt, oh jetzt ist zu spät, die addieren sich auf.