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Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt.
#50
Wenn du zufrieden ist, ist ja alles in Butter.

Aus Sicht der Kindsmutter bist du niemand, den sie ernst nimmt und keine Bedrohung, gegen die etwas getan werden muss. Du hast dich problemlos rauswerfen und weit weg verfrachten lassen, reisst dir den Hintern auf um Unterhalt zu zahlen. Nach kurzer Zeit stehst du so weit im Hintergrund, dass du über die Schwelle des Vergessens gerätst. Umzug ohne neue Adresse - klar. Die Kinder sind fest in der neuen Familie verankert, du hast sie noch nicht mal gesehen, es ist alles längst gelaufen. Den Klimmzügen, die du nun unternimmst um nach acht Jahren an die Kinder heranzukommen kann sie amüsiert zusehen, sie denkt nicht ohne Grund, dass da nichts mehr draus wird. Ausser ein paar klammen Treffen vielleicht, in denen sich die Beteiligten ihrer Fremdheit bewusst werden. Für die Treffen muss sie keinen Finger rühren, du jedoch hast dafür eine ganze Menge zu tun.

Der Typ, der offen agiert ist sie offenbar nicht. Sie wird das tun, was die Meisten tun: Sachte ausbremsen, auflaufen lassen, passiver Widerstand. Immer leise und äusserlich konform. Für dich wird das ein dickes Brett, setz erst mal den Bohrer an und rechne nicht mit kurzfristigen positiven Veränderungen.
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RE: Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt. - von p__ - 12-02-2017, 13:50

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