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Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt.
#10
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
(10-02-2017, 09:51)Simon ii schrieb: 1. Klären, wie Du den Umgang gestalten kannst.
Punkt 1.
Ich kann 120 Kilometer entfernt bei ner Bekannten übernachten, klappt dies mal nicht dann eine Pension oder im härtesten Fall penn ich im Wagen auf der Rückfahrt. Wohnung mieten ist nicht drinn. Habe nicht viel über.

Selbsthilfegruppen kenne ich keine, habe immer versucht mir selber zu helfen.

Vor Gericht würde ich auf jeden Fall ziehen und wenns mein letztes Hemd kostet !
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RE: Umgang mit entfremdeten Zwilligen 600 km entfernt. - von Ehno - 10-02-2017, 09:58

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