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Befangenheit von Familienrichtern?
#12
nee...sie ist unerlaubt von einem vor gericht von uns beiden akzeptierten ort, kurz nach beginn des schuljahres
ohne genehmigung durch KV, weggezogen. dann hab ich ABR beantragt, fehler von ihr: sie wußte nicht einmal,
welche schule sie geht in münchen, welche betreuungsart etc, und es wurde vom JA und VPin bindungsintollerant
genannt. JA und VPin haben sich für KV als ABRinhaber ausgesprochen. vorm OLG tränchen gedrückt, wollte
unbedingt ABR, OLG-richterin haben FG bestätigt.

vernetzung: nur mit brasi-frauen, von denen viele das ABR (warum auch immer) haben, aber keine konnte
tips geben.
bb
netlover
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RE: Befangenheit von Familienrichtern? - von netlover - 23-01-2017, 20:29

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