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Befangenheit von Familienrichtern?
#2
Den Befangenheitsantrag musst du nicht bereits während der Verhandlung stellen. Ob man den besser vor oder nach Beschlussbekanntgabe macht, weiß ich aber nicht.

In jedem Fall würde ich mal alles Negative, was dir aus der Verhandlung einfällt möglichst in exakten Zitaten auflisten. Je mehr Munition umso besser. Einen Richter wegen Befangenheit loszuwerden ist machbar, aber meines Wissens sehr, sehr schwierig.
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RE: Befangenheit von Familienrichtern? - von Pfanne - 22-01-2017, 19:44

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