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Zeitpunkt Titelerstellung?
#2
Wenn die Klage mal eingereicht ist, fallen ihm auch die Kosten dafür zur Last, wenn er sofort einen Titel macht. Ausser, er wurde vorher nicht zur Titelunterzeichnung aufgefordert. Was hier nicht der Fall ist.

Das alles steht ausführlich in der faq. Sollte er mal lesen, allmählich wirds Zeit dafür. Da steht auch, wie mit zickigen Jugendamtsfiguren umgegangen werden soll, wenn man sich schon nicht zum Notar traut. Dein Bekannter nimmt eine ganze Menge Folgen seiner Situation ganz offensichtlich nicht ernst. Wahrscheinlich auch einer der 90%, die erst anfangen sich zu informieren, wenn sie stöhnend gezeugt haben, kopfkratzend die Geburtsnachricht bekommen haben, sich über das Schreiben des Jugendamts gewundert haben, nun doch etwas erschrocken über die Gerichtsklage waren, staunten wie schnell gepfändet werden kann. Dann, ja dann, zieht man in Erwägung, mal was zu suchen wo was über dieses komische Unterhaltsrecht steht.
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Nachrichten in diesem Thema
Zeitpunkt Titelerstellung? - von Blumentopferde - 15-01-2017, 10:59
RE: Zeitpunkt Titelerstellung? - von p__ - 15-01-2017, 11:32

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