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Aktuelle Wohnkosten für Wohnung mit Kinderzimmern?
#2
Wenn du mindestens Mindestunterhalt zahlst, ist das alles egal und du kannst es so lassen wie es jetzt ist. Ansonsten mach einen Mietvertrag, zahle eine ortsübliche Miete. Denn sonst gilt mietfreies Wohnen bei den Eltern als "freiwillige Zuwendung Dritter". Früher war das vor dem Zugriff der Unterhaltsgreifer geschützt (kann schliesslich jederzeit eingestellt werden), das wurde aufgeweicht.

Für ein Kinderzimmer brauchst du nichts "anzusetzen". Wieviel Miete du ausgibst, ist deine Sache, aber höhere Mietkosten geltend machen kannst du auch nicht, sofern du Mangelfall bist.
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RE: Aktuelle Wohnkosten für Wohnung mit Kinderzimmern? - von p__ - 01-01-2017, 23:36

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