Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schulstandort in der Doppelresidenz
#19
Aufgrund der Ablehnung bzw. fehlenden Zustimmung zum Privatschulbesuch ergibt sich keinesfalls das Recht, die entstehenden Kosten des "ertrotzten Besuchs" im Rahmen der Mehrbedarfsrechnung nicht zu tragen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schulstandort in der Doppelresidenz - von p__ - 25-01-2017, 13:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Doppelresidenz Erdhöhnchen 3 2.646 04-01-2018, 02:17
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste