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Absicherungsmaßnahmen
#8
(21-12-2016, 16:16)HeinrichH schrieb:  Allerdings einfache EÜR ohne Firmengeflecht und Teilhaber.

Als Einzelunterenehmer bist du komplett durchleuchtbar. Und wirst von Amts wegen "reich gerechnet". Das ist schlecht. Hier wäre schon an eine UG, GmbH oder Ltd. zu denken, aber nicht als Alleinbesitzer. Hier könnten Gewinne reduziert werden, indem du dein EK auf dich (angestellter GF) und sie verteilst (z.b. Bürohilfe). Wenn du sie so anstellst (Probezeit, befristete Zeitverträge) erwirbt sie eine ALGI Anspruch.
Jetzt wäre das ein Nullsummenspiel. Aber im Trennungsfall hätte es den Vorteil - je länger es läuft - dass dein niedrigeres EK nachweisbar wäre und ihr ALGI Anspruch im Trennungsfall auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet wird.
Details zur Lösung möchte ich hier nicht ausführen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Absicherungsmaßnahmen - von HeinrichH - 21-12-2016, 16:16
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