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Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung...
#2
(19-12-2016, 21:18)Nappo schrieb: ... kann man auch nur wenige Führerscheine einziehen. Und das geht ja nun gar nicht... So möchte sie also gerne die "wirtschaftliche Situation" vieler Kinder verbessern ...

Im Prinzip gibt es da zwei Hebel:

1) Verschaerfung der sog. "Auslandsfaelle", d.h. konsequenter Passenzug/Passversagung, internationale Haftbefehle statt lauwarme Aufenthaltsermittlungen. In Auslandsfaellen sollte die Staatsanwaltschaft zudem Verfahren niemals vorlaeufig einstellen, sondern wegen Fluchtgefahr/sich Entziehen internationale Haftbefehle ausstellen sowie mittels internationaler Polizeikooperationen hammerhart ermitteln.

2) Erhoehung der Anreize, etwas "fuer die Kinder" zu bezahlen, d.h. Besserstellung der Unterhaltverpflichteten im Steuerrecht, erhoehte Anreize, mehr zu verdienen statt alles wegzupfaenden.
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Der § 170 StGB und die Praxis - von Mahatu - 09-02-2017, 10:40

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