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Schulabschluß - was nun?
#20
(13-12-2016, 20:45)Simon ii schrieb: Laß es sein!

Jedenfalls wird er nicht auf die Weise weiterkommen, die er in diesem Thread vorlegt.

Als Vater hilft einem niemand, wenn man von Foren wie diesem absieht, die auch nur hobbymässig helfen können. Man muss selbst Aktivität entwickeln, Informationen sammeln, Schritt für Schritt vorgehen, konzentriert und fokussiert. Das muss von innen heraus kommen und darf sich nicht auf einen Führer verlassen, der einem sagt "tu das jetzt, tu jenes anschliessend". Aber hier hat er nicht einmal die mundgerecht vorgelegten Informationen in Thread und faq aufgenommen.

Gehen wir es noch einmal ganz langsam durch.

Das Kind ist nicht volljährig, also sind alle Regelungen bezüglich Volljährigenunterhalt irrelevant. Das steht alles schon im Thread, man muss es halt auch lesen, anonsten schätzt das die Arbeit der freiwilligen Berater recht gering. Im Gegensatz um Volljährigenunterhalt gibts nur einen Pflichtigen, hier den Vater, der zahlt allein. Höhe: siehe Düsseldorfer Tabelle. Anders wird es nur, wenn das Kind auszieht und nicht mehr bei einem Elternteil wohnt. Davon war in vorliegedem Fall nicht die Rede, also lassen wir das beiseite bis es passiert.

Das Kind muss Auskunft geben über den Fortgang seiner Ausbildung. Auskunft = Informationen plus Nachweise (z.B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag...). Da es nicht volljährig ist, muss diese Pflicht zur Auskunft von der Sorgeberechtigten wahrgenommen werden. Die Aukunft ist auf Aufforderung durch den Unterhaltspflichtigen zu geben und kommt nicht von selbst. Wird sie verweigert, muss der Unterhaltsberechtigte klagen. Mit Anwalt, da Anwaltspflicht herrscht. Er klagt auf Herabsetzung des Titels auf Null, da keine Nachweise einer Ausbildung geliefert wurden.

Das Kind hat ferner die Pflicht, seine Ausbildung zügig zu betreiben. Es hat das Recht, monatelang rumzugammeln, aber nicht das Recht, sich das mit Unterhalt bezahlen zu lassen. Wer keine Ausbildung macht, kriegt keinen Unterhalt. Das ist nicht nur bei Volljährigen, sondern auch bei Minderjährigen so. Wartenzeiten sind mit Ferienjobs zu überbrücken.
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Schulabschluß - was nun? - von karlderkurze - 12-12-2016, 15:37
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 12-12-2016, 15:56
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 12-12-2016, 18:09
RE: Schulabschluß - was nun? - von blue - 12-12-2016, 18:55
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 12:17
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 18:06
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 20:45
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RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 15-12-2016, 20:04
RE: Schulabschluß - was nun? - von blue - 17-12-2016, 18:24
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RE: Schulabschluß - was nun? - von bubi - 12-12-2016, 22:51
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 13-12-2016, 17:37
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RE: Schulabschluß - was nun? - von kay - 13-12-2016, 20:57
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 14-12-2016, 19:44
RE: Schulabschluß - was nun? - von blue - 14-12-2016, 20:15

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