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Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
#14
(01-12-2016, 13:58)eve1510 schrieb: Hab gerade nochmal Nachgelesen. Das wird als Begründung angegeben:

Das Gericht wies darauf hin, dass der unstreitig anerkannte Kindesunterhalt bereits durch eine Jugendamtsurkunde hätte dokumentiert werden können. Da wir dies nicht getan haben, müsste ein Großteil der angefallenen Anwaltskosten durch Sie getragen werden

Wie ich schon schrieb: Dadurch, dass Dein Mann den KU nicht tituliert hat, ist jetzt der gesamte KU zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden. Das heißt, die Kindesmutter hatte 347€ beantragt (115%) und 328€ bekommen (110%), also hat sie zu mehr als 90% obsiegt.

Dagegen wird Dein Mann kaum Chancen haben vorzugehen.

Warum um Gottes Willen hat der KV keinen Titel vorher gemacht?
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RE: Müssen wir Gerichtskosten bezahlen? - von Theo - 01-12-2016, 14:05

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