Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
So, heute das Schreiben auf meinen Einspruch/ Ablehnung der Anwaltskosten:
"... die Kosten sind entstanden und notwendig.
Auch wenn kein Anwaltszwang vorliegt, ist der Beklagte lt. Gesetzt als Anwalt berechtigt für die Selbstverteidigung im Prozeß seine Kosten festsetzen zu lassen.

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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 01-07-2020, 20:17

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