08-11-2016, 10:24
Hallo,
nicht mal mein Anwalt könnte mir dies beantworten. Wenn Unterhaltsrückstände bestehen und das Kind zwischenzeitlich volljährig wird, wem stehen dann die Rückstände zu? Dem Kind oder der Mutter ?
Weiß das evt. jemand?
nicht mal mein Anwalt könnte mir dies beantworten. Wenn Unterhaltsrückstände bestehen und das Kind zwischenzeitlich volljährig wird, wem stehen dann die Rückstände zu? Dem Kind oder der Mutter ?
Weiß das evt. jemand?