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KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe
#20
aus dem Link ist es aber ein gewisser "Ausgleich", da die Mutter auf Barkindesunterhalt verzichtet, dafür darf die Mutter Praxisräume des Vaters mietfrei nutzen.

Bei mir ist es ohne den gewissen "Ausgleich". Sprich Einigung auf Betrag x...

so ganz leuchtet mir das noch nicht ein...

wobei, ich kopiere hier mal meinen Text rein, den mir meine ehemalige unterschrieben hat:

Der maximale Unterhalt wird in Beidseitigem Einverständnis für die gesetzliche vorgegebene Dauer der Unterhaltszahlung auf xxx€ (zzgl. vollem Kindergeld von derzeit 380€) pro Monat in der Summe für Beide Kinder festgesetzt. Dies mit dem Hintergrund daß <ich> das Haus halten kann, und später auf die Kinder xxxx und xxxx vererbt. Sollte sich ein Wohnsitzwechsel von xxxx ergeben, so werden die Kinder xxxx und xxxx eine andere Immobilie erben.

Ort, Datum, Unterschrift

so müsste das passen, oder?
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RE: KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe - von pillepalle - 09-11-2016, 23:01

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