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KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe
#2
Mehrere Faktoren ändern sich:

- Der jetzige Selbstbehalt von 1080 EUR (du bist im Moment mit 720 EUR für Unterhalt leistungsfähig) könnte um 25% sinken, weil eine "Haushaltsersparnis" eintritt.
- Eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht, die dir die Aufstockermethode erschweren oder erleichtern kann, je nach dem was deine neue Frau macht.
- mit einem neuen Kind kommt ein neuer Unterhaltsberechtigter hinzu, der nach unterster Stufe 237 EUR zu bekommen hat. Ob dann ein Mangefall eintritt: Siehe Selbstbehalt unter Punkt 1. Ob bei eingetretenem Mangelfall auch der Unterhalt an Kind 1 und 2 reduziert werden kann: Möglich, aber schwer und mit hohem Risiko, dass das in der Praxis nicht klappt.

Überlegen solltest du dir, ob es der richtige Weg ist, dir selbst immer neue Unterhaltslasten aufzuladen. Deine Verhältnisse sind nicht gerade üppig und schon mit den ersten beiden Kindern bist du abgemagert. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus einer neuen Heirat. Ich würde das nur in Erwägung ziehen, wenn die Punkte in der faq bezüglich der neuen Flamme erfüllt sind, vor allem ein gutes Einkommen der neuen Frau vorhanden ist.
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RE: KU bei weiterem Kind aus weiterer Ehe - von p__ - 07-11-2016, 12:38

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