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Verfahrensfehler?
#1
Im Rahmen eines Verfahrens zur elterlichen Sorge hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird. Nun, zwei Jahre später, erging der Beschluss des
AG im ABR-Hauptverfahren, dass das ABR der Mutter zugesprochen wird. Von einer Aufhebung der ersten Vereinbarung steht da nix. Ist dies ein Verfahrensfehler oder zählt immer der letzte Beschluss oder hatte die Vereinbarung vor Gericht keine "Beschlusskraft"?
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Verfahrensfehler? - von Atlantis - 23-10-2016, 22:14
RE: Verfahrensfehler? - von kay - 23-10-2016, 23:48
Verfahrensfehler? - von CheGuevara - 24-10-2016, 07:31
RE: Verfahrensfehler? - von Theo - 24-10-2016, 08:19
RE: Verfahrensfehler? - von netlover - 24-10-2016, 08:37
RE: Verfahrensfehler? - von Petrus - 24-10-2016, 23:04
RE: Verfahrensfehler? - von Simon ii - 25-10-2016, 10:25

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