28-09-2016, 15:48
Gegen Schuljahresende fragst du nach dem weiteren Weg. Ja nach Bundesland gibt auch noch weitere Schulmöglichkeiten ausser dem Gymnasium, die eventuell einen Unterhaltsanspruch begründen. Wird dir keine Auskunft gegeben, kannst du am Schuljahresende den üblichen Weg gehen mit Fristsetzung und dann Klage.