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Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe
#1
Hallo,

ich überlege gerade eventuell mit meiner aktuellen Partnerin nächstes Jahr irgendwann zusammenzuziehen. Wir sind nicht verheiratet und insofern mir niemand eine Pistole an den Kopf hält bleibt das so. Kinder haben wir auch keine und solange Sie mir keine anhängt bleibt auch das so, wobei ich aufgrund Ihres Alters davon ausgehe noch ein paar Jahre zu haben bevor das Hirn zugunsten des Kinderwunsches aussetzt.

Ich frage mich aber folgendes, wenn die Wohnung mir gehört (eigentum) und ich Sie bei mir wohnen lasse (Zahlungen ohne Mietvertrag) und Madame sollte auf die Idee kommen mich bei einer Trennung nach Gewakltschutz aus der Wohnung zu drängen. Wie lange müsste ich dann damit rechnen nicht in mein Eigentum zu kommen? Was ich gefunden habe kann ihr die Wohnung für 6 Monate und nochmal 6 Monate Verlängerung zugesprochen werden und dann müsste Sie meines erachtens raus.

Sprich, ich würde gerne kalkulieren wie hoch meine Risiko Rücklage für so einen Fall sein muss damit ich mir bequem eine kleine Wohnung mieten kann für den Übergang.

Ach ja kommt man bei so einer Nummer eigentlich noch in die Bude um persönliche Dinge zu holen? Weil auf Verteidigung gegen solche Lügen bau ich erst gar nicht als Mann ist man ja eh immer der Täter da seh ich nur die Möglichkeit sowas auszusitzen.
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Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe - von meiloheilo - 20-09-2016, 15:32

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