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Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern
#3
Gibts doch alles schon längst. Beim Unterhaltsvorschuss besteht auch eine "Mitwirkungspflicht". Sagt die Mutter: "Ich sage den Vater nicht", kriegt sie nichts. Deshalb sagen alle: "Ich war betrunken und am Morgen ist er früh gegangen" oder "Da war so ein Russe im Urlaub, nach der vierten Sangria...". Und schon rollt das Geld.
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RE: Jobcenter Verschärfung, Leistungen für bis zu drei Jahre zurückfordern - von p__ - 02-09-2016, 09:37

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