22-08-2016, 12:05
(22-08-2016, 11:58)Theo schrieb: Wenn die Vereinbarung gerichtlich gebilligt wurde (und das sollte eigentlich zutreffen, wenn sie gerichtlich protokolliert wurde), dann ist sie ein vollstreckbarer Titel, aus dem heraus gepfändet warden kann.
War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen. Wortwörtlich steht jetzt da:
"Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage bitten die Beteiligten um Protokollierung der nachfolgenden Vereibarung:"