20-08-2016, 21:43
http://www.polyreg.ch/bgeunpub/Jahr_2016..._2016.html
Dieser Fall zeigt mal wieder recht eindrucksvoll was im Fall des fiktiven bzw. Hypothetischen Einkommens so möglich ist.
Der Beschwerdeführer hat das Ganze eigentlich garnicht so schlecht angestellt, hat es jedoch unterlassen die psychiatrische Variante zu untermauern. Zeugnis vom Hausarzt reicht da nicht sondern da muss ein Gutachten her.
Dieser Fall zeigt mal wieder recht eindrucksvoll was im Fall des fiktiven bzw. Hypothetischen Einkommens so möglich ist.
Der Beschwerdeführer hat das Ganze eigentlich garnicht so schlecht angestellt, hat es jedoch unterlassen die psychiatrische Variante zu untermauern. Zeugnis vom Hausarzt reicht da nicht sondern da muss ein Gutachten her.