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Fristverlängerung für Beschwerdebegründung
#3
Gegen den Beschluss des Amtsgerichtes musst du innerhalb eines Monats beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.

Für die Beschwerdebegründung hast du dann einen weiteren Monat Zeit. Es ist aber üblich dass für die Beschwerdebegründung zusätzlich eine Fristverlängerung von einem weiteren Monat gewährt wird.

Die Beschwerdebegründung ist an das OLG zu richten.

Eine Anwaltspflicht scheint in deinem Fall nicht zu bestehen. Das ergibt sich aber auch alles aus der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende deines Beschlusses.

Ein separates Vorgehen gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages macht nach Ergehen des Beschlusses keinen Sinn. Da hättest Du früher sämtliche Aktivitäten ruhen lassen müssen und auf eine Entscheidung des Befangenheitsantrages bestehen müssen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Fristverlängerung für Beschwerdebegründung - von CheGuevara - 12-08-2016, 18:08

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