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Immobilie-Teilungsversteigerung?
#7
(05-08-2016, 11:48)Couchsurfer schrieb: Ich bewohne das Haus aber nicht selbst. Das bewohnt meine Noch-Frau mit den gemeinsamen Kindern. Ist die Sozialhilfe als Darlehen nun doch nicht so einfach möglich?

Genau anders: Darlehn, weil kein Schonvermögen, weil Du da nicht wohnst. 
Wenn Du da wohnst, ist es Schonvermögen und die Hilfe ist Zuschuss (Wenn nicht andere Umstände zu darlehnweiser Gewährung führen). 
Sobald das Haus verkauft wird, wird sowieso geprüft, ob gewährte Sozialhilfe zurück gezahlt werden kann. Der Unterschied ist nicht so gross. 

Eilig brauchst Du es sowieso nicht haben, da die Frau Dein Vermögen laufend erhöht, aber im Moment keiner zu Deinen Ungunsten dran kann. Außerdem spart Ihr jeden Monat Verfälligkeitsentschädigung an die Bank.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Immobilie-Teilungsversteigerung? - von karlma - 05-08-2016, 12:12

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