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Bedrohliche, attackierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ?
#21
(14-10-2016, 07:20)Austriake schrieb: Verstehe ich das richtig, dass die beiden immer noch in der gleichen Wohnung hausen?
Ja. Ich hab die Dame, als ich bei ihm grillen war, selbst mal kurz eine Runde im beheizten Pool ziehen sehen.
Mit Leuten in Lederkluft und auf Feuerstühlen hat er nichts am Hut. Er macht das alles streng nach Vorschrift.

(14-10-2016, 07:20)Austriake schrieb: Am Ende wird es so sein, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über ein paar Tausend Euro gegen sie erlässt - und er bezahlt ihn, weil sie in einer Zugewinngemeinschaft leben und gesamtschuldnerisch haften!
Die Gefahr besteht wohl im konkreten Fall nicht. Beide leben nach seinen Angaben in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft.

Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
 - Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
 - Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem Strafbefehl, dessen Inhalt und ob die Täterin diesen an genommen hat ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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RE: Bedrohliche, attakierende und Sachen beschädigende Frau, wie vorgehen ? - von Bruno - 14-10-2016, 09:20

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