(17-06-2016, 12:48)p__ schrieb: Mal sehen, ob sie auch dem Mann in Karlsruhe gratulieren, dass er kein Vater mit seiner toten Frau werden darf.
Das Problem ist ja, dass er allein mit seiner toten Frau kein Vater werden kann (im Gegensatz dazu kann die Witwe allein mit ihrem toten Mann sehr wohl Mutter warden).
Die Sachverhalte sind eben grundverschieden, auch wenn sie bei oberflächlicher Betrachtung ähnlich erscheinen:
Im ersten Fall (Klage des Witwers) gibt es ein eindeutiges gesetzliches Verbot (keine Weitergabe befruchteter Eizellen an Dritte).
Im zweiten Fall (Klage der Witwe) war eine Auslegung zu entscheiden (ab welchem Zeitpunkt findet eine Befruchtung statt).
Daraus schon wieder eine Diskriminierung ableiten zu wollen, ist einfach albern und erinnert mich an das "Leben des Brian":
- Warum redest du nur pausenlos über Frauen, Stan?
- Weil ich eine sein möchte...
- WAS?
- Ich möchte eine Frau sein. Ich möchte, das ihr... das ihr mich von jetzt an Loretta nennt.
-Was?
-Das ist mein Recht als Mann.
-Ja aber warum möchtest du Loretta sein Stan?
-Weil ich Babys haben möchte.
-Was möchtest du haben? Babys?
-Jeder Mann hat das Recht, Babys zu haben, wenn er sie haben will.
-Aber, aber du kannst keine Babys haben.
-Unterdrücke mich bitte nicht.
-Ich untedrücke dich überhaupt nicht, Stan. Aber du hast keine Mumu. Eine Gebärmutter hast du auch nicht. Wie soll das denn funktionieren? Willst du es in ner Zigarrenkiste aufheben?