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Umgangsregelung
#7
(14-04-2009, 10:49)Vater schrieb: Es kam immer wieder zu Problemen mit dem Umgang zu meiner 8-jährigen Tochter. Meine Tochter wohnt circa 400 km von mir entfernt. Da nichts schriftlich zum Umgang vereinbart ist ( auch im Bereich UH-Zahlung gibt es noch keinen Titel ) erlaubt mir die Kindsmutter nur zu ihren Zeiten (i.d.Regel in den Ferien max 1 Woche) meine Tochter zu sehen. Meine Tochter weint, weil sie sich auf längeren Umgang eingestellt hat, als die Mutter Telefonterror betrieb. Eine zufällig gemachte Aufzeichnung liegt vor.Gemeinsame Sorge besteht nicht. Auch im Interesse meiner Tochter brauche ich daher feste Zeiten, wann ich mein Kind sehen darf. Aufgrund der Entfernung meiner Tochter möchte ich bis zu den nächsten Ferien möglichst ein Ergebnis haben. Habe ich eine Chance, sie z.B. die halben Sommerferien zu sehen ? Wie fordere ich sie auf, mit der 10 -Tage Frist ? Wie formuliere ich die aufgrund der Entfernung ( ich kann ja nicht nur wegen einen Termin, der ggf. von der Mutter gar nicht wahrgenommen wird, zum Jugendamt 400 km einfach reisen?) Schicke ich eine Kopie ans Jugendamt ?


Hallo Freunde,

da geht mir mal wieder der Hut hoch!

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Anzusehen, wie die Exe ihre Launen auslebt und dabei Kindesmisshandlung durchführt... . Ich weiss, dass dagegen nicht mal was Sinnvolles unternommen werden kann. Aber es ekelt mich an! Auch beim og. Beispiel.

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Das Kind ist 8 Jahre alt und ausgelastet damit, seine Schule zu bewältigen. Und so eine (dämliche Zicke) Exe hat nichts weiter im Sinn, als ihre Macht gegenüber dem rechtlosen Vater der Tochter zu demonstrieren. Pfui Deibel!

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Zu den Fragen im einzelnen:

Es gibt keine "Umgangsverpflichtung". Egal, was da vereinbart ist oder nicht, es kann jederzeit ohne Folgen seitens der Exe gebrochen und beendet werden. Exen haben da alle Möglichkeiten, Väter und Erzeuger (egal ob mit oder ohne Sorgerecht) sind im Gnadenstatus und dürfen betteln und winseln. Faktisch: Bricht die Exe eine Vereinbarung, egal wo abgeschlossen (... und wenn dies vor dem Kaiser von China war ...), dann muss sie mit keiner Strafe rechnen, denn es gibt kein strafbewehrtes Umgangsrecht! (In Germanistan.)

Dodgy

Daher kannst Du als Vater nur froh sein, wenn Dir überhaupt die Gnade zuteil wird, mal Wochen oder Tage oder Stunden mit dem Kind verbringen zu dürfen. Denn, in der Hand hast Du rein gar nichts.

Dodgy

Ich würde aber auch zusehen, den Kontakt zu einem 8 Jahre alten Kind zu halten. So gut dies geht.

Wink

Allerbeste Grüsse in die Runde,
Goddiejens
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