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Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre
#1
Hallo liebes Forum,

ich habe da mal eine Frage :

Ich zahle meinen Kindesunterhalt regelmäßig und pünktlich nach der Berechnung vom Jugendamt,das Jugendamt hat sich über 10 Jahre nicht gemeldet wegen einer neu Berechnung , es git einen Titel.

Jetzt ist meine Ex umgezogen und zu einem anderen Jugendamt gegangen, dieses hat sich bei meinem Arbeitgeber (meiner Meinung nach illegal) alle Gehaltsabrechnungen besorgt und ist jetzt der Meinung das ich für drei Jahre nach zahlen soll. Wenn ich google gibt es da so viele unterschiedliche Aussagen. Was ich raus gefunden habe ist, das wenn ich KEINE UNTERHALTSSCHULDEN habe nix nachzahlen muss ist das richtig? Bin ich in einer Ringschuld wenn sich mein Einkommen verändert oder muss ich alle 2 Jahre eine neu Berechnung machen oder kann ich eine neu Berechnung machen?

Das Jugendamt hat einen Beistand.
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Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre - von misha123 - 17-05-2016, 10:05

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