04-07-2016, 15:49
So, mittlerweile hatte ich nach langem hin und her einen Termin mit der Verfahrensbeiständin meiner Tochter.
Diesmal habe ich es so hinbekommen, dass meine Ex und "Ihre" Kinder sich ausgelassen haben und ich dann darauf reagieren konnte.
Sie schrieb nach dem Gespräch folgende Stellungsnahme an das Gericht:
"Während des Gesprächs wird deutlich, dass der Antragssteller seine Kinder ernsthaft vermisst....
Daraus haben sich über den langen Zeitablauf viele Missverständnisse entwickelt, welche zur Verhärtung der Fronten geführt haben...
Lediglich sein Wunsch zum Kontakt zu den Kindern ist nachvollziehbar...
...weshalb ich Teile seines Antrags ablehnen würde, ist das informelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder.
... weshalb ich meine Einschätzung korrigiere, als das der Antragssteller erfahren sollte, welche Schulart die Kinder besuchen" (zusätzlich zur Notenaufstellung, wie im ersten Brief an das Gericht)
"...rate ... weitere Vorgehensweise:
Der Antragssteller sucht Kontakt zu einer psychoilogischen Beratungstelle und erarbeitet ... eine Verbesserung ... zur Kommunikation
...sollte er dann nochmals Kontakt zu den Kindern aufnehmen...
... Er sollte.... Druck aus der Sache nehmen....
und nimmt seinen Antrag zurück"
So, wie denkt Ihr darüber? Ich bin mir echt nicht sicher, dass wenn ich es so machen würde ich je ein Zeugnis sehen werde noch, dass ich was von meinen Kindern höre.
_p, Du hattest recht, dass es für andere ggf. doch informativ sein könnte
Diesmal habe ich es so hinbekommen, dass meine Ex und "Ihre" Kinder sich ausgelassen haben und ich dann darauf reagieren konnte.
Sie schrieb nach dem Gespräch folgende Stellungsnahme an das Gericht:
"Während des Gesprächs wird deutlich, dass der Antragssteller seine Kinder ernsthaft vermisst....
Daraus haben sich über den langen Zeitablauf viele Missverständnisse entwickelt, welche zur Verhärtung der Fronten geführt haben...
Lediglich sein Wunsch zum Kontakt zu den Kindern ist nachvollziehbar...
...weshalb ich Teile seines Antrags ablehnen würde, ist das informelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder.
... weshalb ich meine Einschätzung korrigiere, als das der Antragssteller erfahren sollte, welche Schulart die Kinder besuchen" (zusätzlich zur Notenaufstellung, wie im ersten Brief an das Gericht)
"...rate ... weitere Vorgehensweise:
Der Antragssteller sucht Kontakt zu einer psychoilogischen Beratungstelle und erarbeitet ... eine Verbesserung ... zur Kommunikation
...sollte er dann nochmals Kontakt zu den Kindern aufnehmen...
... Er sollte.... Druck aus der Sache nehmen....
und nimmt seinen Antrag zurück"
So, wie denkt Ihr darüber? Ich bin mir echt nicht sicher, dass wenn ich es so machen würde ich je ein Zeugnis sehen werde noch, dass ich was von meinen Kindern höre.
_p, Du hattest recht, dass es für andere ggf. doch informativ sein könnte