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Behandlung bei Minderjährigen - i.d.R. reicht KM-Einwilligung (OLG Hamm 26 U 1/15)
#2
Einwilligung des Vaters reicht analog auch, kommt nur seltener vor.

Habe für mein Kind ein Duplikat der Krankenversicherungskarte, hatte anfangs mit Krankenkasse Diskussion gegeben; nachdem ich Wechsel der Kasse in Aussicht gestellt hatte, war alles ganz easy.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Behandlung bei Minderjährigen - i.d.R. reicht KM-Einwilligung (OLG Hamm 26 U 1/15) - von CheGuevara - 04-05-2016, 19:58

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