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BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten?
#1
Es geht beim BVerfG wieder mal um Vaterschaftests: https://www.tagesschau.de/inland/vatersc...t-101.html
"Wen darf ein Kind zum Vaterschaftstest zwingen?"

Die Schranken sind ohnehin schon sehr niedrig, Fälle wie hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5399 sind keine Ausnahme.  Diesmal gehts um die Variante, dass das Kind den Test will, bereits ein rechtlicher Vater existiert und dass ein Test früher schon einmal gerichtlich abgelehnt wurde. Nun will das Kind trotzdem nochmal zum Test zwingen. Im Grunde ist es ein noch unbeschränkterer Freischein für Vaterschaftstests, wenn der Wunsch von jemand ausgeht, der behauptet das Kind einer Person zu sein. Männer dürfen das NATÜRLICH umgekehrt nicht, undenkbar.

"Bejahen die Verfassungsrichter dennoch Inge Lohmanns Anspruch, müsste der mutmaßliche Vater Wilhelm C., ein regional bekannter Maler, eine DNA-Probe zur Untersuchung abgeben. Und weil Verfassungsgerichtsurteile auch allgemeine Geltung haben, seien alle Folgen zu bedenken, sagte vor der Verhandlung im November Verfassungsgerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof: "Eine entscheidungserhebliche Rolle könnte ferner dabei auch die Erwägung spielen, dass ein Anspruch auf Feststellung des leiblichen Vaters in einem Einzelfall zu Klagen gegen mehrere Männer, also ins Blaue hinein, führen könnte."

Herr Super-Ober-Premium-Rechtsvizetrompete Kirchhoff, das mutet ihr Familien"recht" den Männern immer schon zu. Wenn sie sich mal in ein Jugendamt verirren, können sie der Erzwingung solcher Reihentests beiwohnen. Mutti betreibt fröhlich ihren "Mehrverkehr" und zeigt nach reihum auf alle möglichen Männer, die dann zum Test antreten müssen, damit noch einer verhaftet wird, der ihre Zeche zahlt.
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BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten? - von p__ - 19-04-2016, 09:48

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