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Strafbefehl Anfechten?
#9
(18-04-2016, 09:05)p__ schrieb: Der Strafbefehl ist nach Widerspruch wenig interessant. Nach dem Widerspruch wird er wertlos. Vor Gericht argumentiert man nicht gegen den Strafbefehl, sondern gegen das was der Richter und Staatsanwalt vorbringen. Da wird zwar grundsätzlich versucht, wie im Strafbefehl "schnellen Prozess" zu machen und ähnlich ruckzuck wie im Strafbefehl ohne jede echte Grundlage eine Verurteilung durchzuziehen, aber dagegen kann man Bremsen einlegen. Du kannst im Forum den Verlauf in einer Reihe von Fällen nachlesen.

"Angebote" duch den eigenen Anwalt an die Staatsanwaltschaft sind unbedingt zu vermeiden. Das ist praktisch ein Schuldeingeständnis bei so einem Delikt. Wer doch noch zahlt und sich einen Anwalt leistet, der hat Geld und war somit schuldig. Auch jetzt noch, womit bewiesen ist, dass da viel zu holen ist. Bei Unterhaltspflichtverletzung geht man immer auf den schwer zu erbringenden Schuldnachweis los und verhandelt nicht über Zahlungshöhen!

der Anwalt hat mit dem Staatsanwalt geklüngelt, was eine Verhandlung ausräumen würde, hatte nicht die Idee nach .de zu kommen für eine Verhandlung, daraus ist der Strafbefehl entstanden ...

(18-04-2016, 09:05)p__ schrieb: Das hier ist aber Strafrecht und das Verfahren läuft längst. Und wir sind hier auch nicht im Steuerrecht, wo Deals die Regel sind. Anwälte lieben solche Deals, hier musst du selbst Grenzen setzen. Anwälte haben auch oft keine Ahnung von dem unwichtigen §170 StGB, ich hoffe du hast einen der sich damit auskennt.
Wenn du das so sagst, bin ich mir mich nicht 100% sicher, wie gut der Anwalt ist, ist mir jedoch empfohlen worden, von einem bekannten Richter ...

(18-04-2016, 09:05)p__ schrieb: Es kann auch sein, dass es besser ist, den Strafbefehl hinzunehmen. Das ist dann der Fall, denn der Abgeschuldigte in der Vergangenheit durch eigene Fehler so dumm war, sich selbst ans Messer zu liefern. Aus der äusserst dürftigen Beschreibung des Falls heraus kann ich darüber nichts sagen. Wahrscheinlich du selbst auch nicht. Das klärt sich erst nach Kenntnis der Aktenlage. Nicht der Unterlagen, die beim Strafbefehl lagen, sondern der Akte bei der Ermittlungsbehörde. Wenn die deine Gehaltsabrechungen in der Akte haben, hast du verloren.

Ein Einspruch über der Strafmass hat Sinn, wenn du im Vorfeld bereits alle Auflagen erfüllst, z.B. strittige Beträge bezahlt hast. Angesichts der Riesensumme ist das sicherlich utopisch.

Die Akte zeigt folgendes: 
- Ermittlung von Aufenthaltsort - trotz ordnungsgerechter Abmeldung
- Vermutung des Weiterverbleibs in .de - mehrere "Sichtungen" von der Gegenseite (war aber nicht vor Ort)
- Ermittlung der Finanziellen Verhältnisse (Anfragen bei jeglichen Banken etc ob Konten bestehen)
- Ermittlung beim ehemaligem Arbeitgeber über Entlohnung bis zum Ausscheiden, sowie Befragung ob Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre (nach Ausscheiden und Auswanderung)
- Mutter hatte sich rechtswidrig eine Lohnabrechnung aus 01-2008 gesichert, diese ist in der Akte
- Verweis des Jugendamtes, dass ich nicht zahlungsfähig sei aufgrund von fehlender Arbeitsstelle im Ausland, hatte einen richterlichen Eilantrag gestellt vor Ort in dem Land, dass ich nicht Leistungsfähig bin, dem ist statt gegeben worden, Botschaft vor Ort hatte versucht in Kontakt zu treten, aber da war ich schon aufgrund von Arbeitslage weiter gezogen - danach bestand für gut 2 Jahre keine Beschäftigung und ich bin durch Freunde und bekannte versorgt worden
- Ansonsten nur Dinge die entweder nur zur Aufenthaltsbestimmung, Haftbefehle, Aussagen vom JugendAmt oder Zeugenaussagen der Mutter Bezug nehmen
- UVG Bescheide
- mehrfacher Verweis auf Kontaktmöglichkeit via email, ist aber nie in Anspruch genommen worden

wie sieht denn die Beweisführung bei Verhandlung aus basierend auf den obigen Daten?

Zu deiner Frage, ich habe seit Auszug keine Zahlungen getätigt
gruß
malko 
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Strafbefehl Anfechten? - von malko - 17-04-2016, 18:51
Strafbefehl Anfechten? - von CheGuevara - 17-04-2016, 19:30
RE: Strafbefehl Anfechten? - von malko - 17-04-2016, 20:57
RE: Strafbefehl Anfechten? - von p__ - 17-04-2016, 23:04
RE: Strafbefehl Anfechten? - von malko - 17-04-2016, 23:48
RE: Strafbefehl Anfechten? - von malko - 18-04-2016, 00:46
RE: Strafbefehl Anfechten? - von Austriake - 18-04-2016, 06:51
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Strafbefehl Anfechten? - von CheGuevara - 19-04-2016, 01:34
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RE: Strafbefehl Anfechten? - von p__ - 19-04-2016, 20:35
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