18-04-2016, 06:51
Na, da hat der Staatsanwalt eine arbeitssparende Version gewählt.
Wärest Du wegen Abwesenheit nicht in der Lage, Einspruch zu erheben, wärst Du rechtskräftig verurteilt. Zu einem vollen Jahr Knast - vergleiche das mal mit dem Strafmaß, das einem Edathy oder Volker Beck angehängt wird.....
Mich würde das derart ärgern, dass ich schon aus Prinzip Widerspruch einlegen würde, nur um dieses Pack zu ärgern. Welches Risiko gehst Du als Beschuldigter ein? Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in deren Verlauf der Staatsanwalt auch nicht mehr fordern kann als das, was in dem Strafbefehl steht - nur zur Beweiserhebung wird er dann schon etwas mehr beibringen müssen als die Zeugenaussage der Mutter....
Wärest Du wegen Abwesenheit nicht in der Lage, Einspruch zu erheben, wärst Du rechtskräftig verurteilt. Zu einem vollen Jahr Knast - vergleiche das mal mit dem Strafmaß, das einem Edathy oder Volker Beck angehängt wird.....
Mich würde das derart ärgern, dass ich schon aus Prinzip Widerspruch einlegen würde, nur um dieses Pack zu ärgern. Welches Risiko gehst Du als Beschuldigter ein? Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in deren Verlauf der Staatsanwalt auch nicht mehr fordern kann als das, was in dem Strafbefehl steht - nur zur Beweiserhebung wird er dann schon etwas mehr beibringen müssen als die Zeugenaussage der Mutter....
Bibel, Jesus Sirach 8.1