04-04-2016, 20:43
Soweit ich verstanden habe ist der TO nicht verheiratet, also gehört die Wohnung ihm alleine.
Bei den momentan hohen Immobilienpreisen bietet sich natürlich an das Teil zu versilbern alleine schon aus dem Grunde flexibel zu bleiben (und das ist als Unterhaltsschuldner erste Bürgerpflicht). Was dann anschließend geschieht ist erstmal egal, aber falls sich die Situation für den Unterhaltsschuldner ungünstig entwickelt ist es viel leichter entsprechend zu agieren. Mit einer Immobilie am Bein ist das zeitlich gesehen immer schwierig bis fast unmöglich.
Gruß vom Zahlmeister
Bei den momentan hohen Immobilienpreisen bietet sich natürlich an das Teil zu versilbern alleine schon aus dem Grunde flexibel zu bleiben (und das ist als Unterhaltsschuldner erste Bürgerpflicht). Was dann anschließend geschieht ist erstmal egal, aber falls sich die Situation für den Unterhaltsschuldner ungünstig entwickelt ist es viel leichter entsprechend zu agieren. Mit einer Immobilie am Bein ist das zeitlich gesehen immer schwierig bis fast unmöglich.
Gruß vom Zahlmeister