20-02-2019, 00:02
Rechne damit, dass diese verlogenen Pfeifen dir erst mal keinen Pflichtverteidiger beiordnen wollen. Der ist dir aber beizuordnen: Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175.
"Recht" auf Auskunft
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