Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen?
#21
Ein Gutachten bezügl. des Hauses wird unerlässlich sein. Zwei Gutachten machen keinen Sinn. es wird auch keine nennenswerten Differenzen geben.
Man kann auch Gutachter nicht "drücken", denn auf solche Geschäfte lassen sich vereidigte Gutachter nicht ein und außerdem werden sie nach der Höhe des im Gutachten festgestellten Wertes bezahlt.

Das Gutachten ist für das Scheidungsverfahren, da es ja ein Verbundverfahren wird, von Belang. Dann heißt es erst einmal das Urteil abzuwarten.
Steht das Urteil fest und die Zahlen ebenso, kannst Du abwägen, ob das Haus für dich haltbar ist.

Gehen wir davon aus, dass Deiner Ex ein Teil des Hauses in Bezug auf das zu erwartende Scheidungsurteil "zu steht" 0und sie im Grundbuch als hälftige Miteigentümerin vermerkt ist (Gesamthandseigentum; also kein teilbarer Anteil in Form eines Miteigentumsanteils), dann verbleiben demjenigen - also Dir - folgende Optionen:

1. Der gemeinsame Verkauf des Hauses. Die damit verbundene Ablösung des Darlehens. Der Rest entsprechend der vorher vereinbarten Aufteilung.

2. Du behälst das Haus und zahlst der Ex ihren Anteil aus. Normalerweise eine einfache Rechnung. Beispiel:
Hauswert: 200.000
Hypothek: 80.000
Hauswert: 120.000
./. 2 : 60.000 als Auszahlungswert

3. Funktioniert aus unterschiedlichsten Gründen beides nicht, dann verbleibt die Teilungsversteigerung. Grundsätzlich ist diese nicht in Deinem Interesse. Die TV wird eingeleitet von demjenigen, der Geld begehrt. Also von Deiner Ex. Eine Teilungsversteigerung bedeutet, das ein nicht teilbares Gut (Haus) in ein teilbares Gut (Geld) umgewandelt wird.
Es wird also nicht ein Teil des Hauses (Anteil: Ex) versteigert, sondern das Haus im Ganzen. Hier besteht also die Möglichkeit, es selbst zurück zu ersteigern oder aber, das ein Dritter - was das wahrscheinlichste Szenario ist - das Haus ersteigert.

In der Folge geht es um die Aufteilung des Ersteigerungserlöses, gegen den wiederum gestritten werden "könnte". Das Verfahren selbst dauert sehr lange. Das Mindestgebot errechnet sich anders und ist zumeist höher als bei einer Zwangsversteigerung. (Teilungsversteigerungen sind eine Abart der Zwangsversteigerung).

Die Teilungsversteigerung (incl. Gutachten und Gerichtskosten) zahlt erst einmal derjenige der sie beantragt! Später erst und nach erfolgter Versteigerung, werden die Kosten nochmals aufgeteilt. Also muss Deine Ex das Ganze erst einmal vorfinanzieren. Meinen Glückwunsch! Nähere Informationen und die Besten hierzu unter: www.teilungsversteigerung.net

Im Übrigen halte Dich hier an diese Adresse und nicht an den Anwalt. Der hat nämlich keine Ahnung davon.

weiterhin ist zu vermuten, dass bezüglich der Hypothek eine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Nach der Scheidung besteht diese fort. Fällt ein Zahler aus, wendet die Bank sich an den zweiten Kreditnehmer. Und zwar mit der vollen Summe! Das heißt oft, den Gang in die Zwangsversteigerung und die Insolvenz der oder des Kreditnehmers,

Nach der scheodung wäre theoretisch Deine Ex durchaus weiterhin verpflichtet, die hälftige Rate zu zahlen. Dies im Innenverhältnis zwischen Dir und der Ex. Der Bank ist es egal, von welchem Konto die Gesamtrate kommt und von wem. Hauptsache sie kommt.

Die Ex kann aber im Gegenzug den hälftigen Ausfall ihrer Hälfte geltend machen. Sie kann diese ja nicht bewohnen, berechnet also dann den hälftigen Mietwert. Das Ganze kann dann zum Nullsummenspiel werden.

Fazit:
Entweder behälst Du a) das Haus und zahlst die Ex aus oder aber Du verkaufst b) am besten freihändig.
Kannst Du auszahlen, dann bedarf es:

1. Einer Aufstockung der Hypothek bei der finanzierenden Bank.
2. Die gleichzeitige Schuldhaftentlassung der Ex. Die Bank muss Dich also als alleinigen Krediotnehmer akzeptieren. Das macht sie nur, wenn die Bonität stimmt und/oder bei der Ex für die Bank sowieso nichts zu holen wäre.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen? - von Nappo - 11-03-2016, 16:30

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen DukatenEsel 12 1.506 25-07-2023, 08:57
Letzter Beitrag: Austriake
  Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt akay 147 37.978 11-04-2023, 12:11
Letzter Beitrag: akay
  Nachehelicher Unterhalt - welche Hürden beim Argument "Krankheit"? totality 7 2.062 08-12-2021, 16:17
Letzter Beitrag: Austriake
  Finanzielle Folgen einer Scheidung PeterMaier100 8 2.411 20-06-2021, 12:12
Letzter Beitrag: PeterMaier100

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste