11-10-2009, 10:25
danke für die superdastellung.
wir wohnen, ich männlich mit meinen beiden kindern -beide deutsche staatsbürgerschaft- aus erster ehe und meiner jetzigen ehefrau in dänemark. die kindesmutter die in deutschland lebt ist mit mir einen Vergleich bezüglich des kindesunterhaltes im jahre 2003 vor gericht eingegangen. gezahlt hat sie nie was.
die frage wäre jetzt da wir in dänemark wohnen welches unterhaltsgesetz ist anwendbar und kann ich meinen unterhaltsanspruch geltend machen. pfänden bei ihr bringt nichts da sie sich in der privatinsolvenz befindet.
vielleicht hat wer schon erfahrungswerte - würde mich sehr füber einige antworten reuen
wir wohnen, ich männlich mit meinen beiden kindern -beide deutsche staatsbürgerschaft- aus erster ehe und meiner jetzigen ehefrau in dänemark. die kindesmutter die in deutschland lebt ist mit mir einen Vergleich bezüglich des kindesunterhaltes im jahre 2003 vor gericht eingegangen. gezahlt hat sie nie was.
die frage wäre jetzt da wir in dänemark wohnen welches unterhaltsgesetz ist anwendbar und kann ich meinen unterhaltsanspruch geltend machen. pfänden bei ihr bringt nichts da sie sich in der privatinsolvenz befindet.
vielleicht hat wer schon erfahrungswerte - würde mich sehr füber einige antworten reuen