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Umgang Einklagen?
#26
(29-04-2016, 10:58)Fragender schrieb: Wenn das Gericht keinen Bock hat Gesetze durchzusetzen und einfach mal Kosten aufbrummen wollen, soll ich dann nicht gleich auf Auskunft verzichten und den ganzen Dreck absagen?

Ja, die Frage kann man sich stellen.

Zitat:Sorry, aber was hat meine Wohnung mit meinem Antrag zu tun?

Als Vater stehst du in den Köpfen unserer hochqualifizierten Helferindustrie in einer Reihe mit den Psychos in Filmen. Du weisst schon, die in Kellerräumen und düsteren Wohnhöhlen hinter zerrissenen Vorhängen hausen, die Wände voller herausgerissener Bilder und Texte aus Zeitungen, Manifeste, mit Messern, Scheren und Injektionsspritzen befestigt, blutbespritzt. Überall Kakerlaken, ein paar Knochen in der Ecke, Parolen wie "er muss sterben" oder "devil in me" in den Schreibtisch gekratzt.

Diese Vermutung musst du erst einmal wiederlegen. Nachweisen, dass du überhaupt würdig bist, ein verwackeltes Foto deines schnuteziehenden Kindes betrachten zu dürfen. Schliesslich könntest du es ja für viel Geld als Masturbationsvorlage an Perverse verkaufen, wie jeder weiss. Das muss verhindert werden. Nur das heilige Kindeswohl darf etwas gelten. Und das darf auch was kosten. Natürlich dich, denn du bist es ja, der einfach keine Ruhe geben will. Da kannst du mal beweisen, dass du ein guter Vater bist, nämlich endlich mal zahlen was dem Kind den guten Helfern zusteht.

Ich hoffe, du bist gefestigt genug um die Ironie zu erkennen....

Der Richter hat meiner Ansicht nach das, was alle Richter im Überfluss haben: Keine Lust und keine Ahnung. Also erst mal VB bestellt, damit 1. einem Kumpel ein fettes Honorar verschafft und 2. Den Fall erst mal vom Schreibtisch, der VB macht mal und Richter muss nichts mehr lesen. Vielleicht erledigt sich dann ja auch alles von selbst.

(29-04-2016, 11:08)Simon ii schrieb: Möglicherweise ignoriert der Richter Deine Einschränkung auf Auskunft, weil er einen Umgang einleiten möchte.

Würde mich wundern, wenn er etwas eigenmächtig veranlasst, das gar nicht beantragt wurde. Im Zivilrecht wäre das ein Zeichen von Demenz.
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