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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#31
(10-02-2016, 11:49)CheGuevara schrieb: Anfechtung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht oder aus der Vernichtung von Willenserklärungen.

Hat mit Schenkung nix zu tun.

Frage lieber mal einen Familienrechtler!

Ja, OK, Begriff kam von mir. Notar meinte im Endeffekt, dass die Gegenseite das Darlehen als Nicht-Darlehen hätte darstellen können und ich somit der Willkür, äh ich meine Beurteilung, eines Richters ausgesetzt gewesen wäre. Ohne Schenkung und ohne Darlehen hätte ich gar keinen Anspruch mehr gehabt.

Ich sage ja, kann nur aus meinem Fall berichten, hat keinen Anspruch auf juristische Korrektheit. Ich habe es dann als Schenkung belassen, um die Sache abzuhaken und weil ich aus einem Darlehen keinen wesentlichen Vorteil zur Schenkung gehabt hätte.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 10-02-2016, 12:20

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